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Impressum

Herausgeber der Webseite

Schützengesellschaft zu Roda 1810 e.V.,
Friedrich Schwarze,
Telefon: 036692 / 20428,
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Ergebnisse Wettkämpfe

 

Kreismeisterschaft 2024 in Schkölen

Kleinkaliber - Langwaffe in der Damenklasse

1. Platz - Annerose Schau mit 278 Ringen 

Herren III/12

1. Platz - Torsten Franke - Präzision: 241 Ringe, Duell: 259 Ringe

 Kreismeisterschaft  KK - Langwaffe am 06.05.2023 in St. Gangloff

1. Platz - Annerose Schau mit 257 Ringen

 

 

 

 

 

 

 

Kreismeisterschaften KK - Pistole/Revolver 4. Februar 2017 in Schkölen (DSB)

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   519 Ringe

                                                Präzision:                        259 Ringe

                                                Duell:                              260 Ringe

 

9. offene Thüringer Meisterschaften 24. - 26. Februar 2017 in Schkölen (BDS)

 

Torsten Franke AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Präz. 179 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Kombi 340 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Kombi 360 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Präz. 188 Ringe

 

 

 

Kreismeisterschaften ZF - Pistole/Revolver 11. März 2017 in Schkölen (DSB)

 

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   481 Ringe

 

                                                Präzision:                        259 Ringe

 

                                                Duell:                              222 Ringe

 

 

Kreismeisterschaften KK – ZFG 50 m Auflage   17.09.2016 in St. Gangloff (DSB)

 

Damen Mannschaft                                    1. Platz                       336 Ringe

                                              Annerose Schau, Karin Franke, Ines Ramm

                                              

Herren Mannschaft                                    2. Platz                       338 Ringe

                                              Eric Steinert, Bernd Franke, Torsten Franke

     

 Name Wettkampfklasse  Platz  Ergebnis
Annerose    Schau                  Damen-Seniorinnen  1. Platz  283 Ringe
Karin Franke Damen-Seniorinnen  2. Platz  277 Ringe
Ines Ramm Damen-Altersklasse  1. Platz  276 Ringe
Bernd Franke Herren-Senioren  2. Platz  287 Ringe
Karsten Heinevetter Herren-Senioren 11. Platz  227 Ringe
Torsten Franke Herren-Altersklasse  3. Platz  281 Ringe
Thomas Gossa Herren-Altersklasse  8. Platz  237 Ringe

 

  

 

 

 

 

 

 

 Kreismeisterschaften - KK-Pistole am 4. Juni 2016 in St. Gangloff (DSB)

Torsten Franke         AKL   Pistole              1. Platz            277 Ringe

 

Thüringer Landesmeisterschaften 25 m - 8.-10. April 2016 in Dingelstädt (BDS) 

Torsten Franke AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Präz. 184 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Kombi 341 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Kombi 350 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 2. Platz Präz. 178 Ringe

 

Kreismeisterschaften ZF - Pistole/Revolver 5. März 2016 in Schkölen (DSB)

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   504 Ringe

                                                Präzision:                        242 Ringe

                                                Duell:                              262 Ringe

 

 

8. offene Thüringer Meisterschaften 26. - 28. Februar 2016 in Schkölen (BDS)

Torsten Franke AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Präz. 174 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Kombi 338 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Kombi 350 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Präz. 185 Ringe

 

 

Kreismeisterschaften KK - Pistole/Revolver 13. Februar 2016 in Schkölen (DSB)

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   519 Ringe

                                                Präzision:                        259 Ringe

                                                Duell:                              260 Ringe

 


 

 

Kreismeisterschaften KK-Pistole/ Rev. Präzision St. Gangloff - 19. September 2015 (DSB)

                    Torsten Franke    Altersklasse   1. Platz    267 Ringe

 

Kreismeisterschaften Saale-Holzland 2015   St. Gangloff - 27. Juni 2015

Mannschaftswertung

 Mannschaft SG zu Roda I          2. Platz    835 Ringe
   Istvan Sebök,  Torsten Franke,   Bernd Franke
 
Mannschaft SG zu Roda II         4. Platz    832 Ringe
   Annerose Schau, Ines Rehse,  Karin Franke

 

Name Wettkampfklasse  Platz Ergebnis
Annerose Schau Seniorinnenklasse 1. Platz 282 Ringe
Karin Franke Seniorinnenklasse 3. Platz 269 Ringe
Ines Rehse Damen-Altersklasse 1. Platz 281 Ringe
Ines Ramm Damen-Altersklasse 2. Platz 267 Ringe
Torsten Franke Altersklasse 1. Platz 287 Ringe
Istvan Sebök Seniorenklasse A 1. Platz 289 Ringe
Peter Rehse Seniorenklasse A 6. Platz 286 Ringe
Bernd Franke Seniorenklasse A  7. Platz 258 Ringe
Karsten Heinevetter Seniorenklasse A 10. Platz 207 Ringe

 

offene Thüringer Landesmeisterschaften 25 m - 18./19. April 2015 in Dingelstädt (BDS)

 

Name Wettkampfklasse  Platz Ergebnis
Diana Dietrich DKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Präz. 166 Ringe
  DKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 3. Platz Kombi 288 Ringe
Istvan Seböck SEN  Pist. freie Klasse .32 S&W 3. Platz Präz. 132 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .32 S&W 3. Platz Kombi 264 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .22 l.r. 4. Platz Präz. 255 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .22 l.r. 5. Platz Präz. 148 Ringe
Torsten Franke AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Präz. 185 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Kombi 330 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 2. Platz Kombi 340 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 3. Platz Präz. 177 Ringe

 

Kreismeisterschaften ZF - Pistole/Revolver 14. März 2015 in Schkölen (DSB)

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   486 Ringe

                                                Präzision:                        243 Ringe

                                                Duell:                               243 Ringe

 

Kreismeisterschaften KK - Pistole/Revolver 21. Februar 2015 in Schkölen (DSB)

 

Torsten Franke  AKL Pistole  Gesamtwertung: 1. Platz   503 Ringe

                                                Präzision:                        254 Ringe

                                                Duell:                               249 Ringe

7. offene Thüringer Meisterschaften 7./8. Februar 2015 in Schkölen (DSB)

 

Name Wettkampfklasse  Platz Ergebnis
Diana Dietrich DKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 3. Platz Präz. 152 Ringe
  DKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 3. Platz Kombi 274 Ringe
Istvan Seböck SEN  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Kombi 293 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .22 l.r. 2. Platz Präz. 158 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .32 S&W. 3. Platz Kombi 278 Ringe
  SEN  Pist. freie Klasse .22 S&W 4. Platz Präz. 140 Ringe
Torsten Franke AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Präz. 183 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .32 S&W 1. Platz Kombi 341 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Kombi 338 Ringe
  AKL  Pist. freie Klasse .22 l.r. 1. Platz Präz. 181 Ringe

Finanzordnung

Finanzordnung der Schützengesellschaft zu Roda 1810 e.V.

§ 1 Grundsätzliches
Die Finanzordnung regelt den gesamten Zahlungsverkehrder Schützengesellschaft zu Roda 1810 e.V. (im folgenden Schützengesellschaft genannt). Grundlage der Finanzordnung ist die Satzung der Schützengesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung. Änderungen der Satzung, die Finanzgeschäfte zum Inhalt haben, bedürfen gleichzeitig der Anpassung der Finanzordnung an die jeweilige Satzungsänderung. Die Finanzordnung bedarf der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

§ 2 Grundlagen der Finanzgeschäfte
Sämtliche finanziellen Mittel der Schützengesellschaft sind auf der Grundlage äußerster Sparsamkeit und der steuerrechtlichen Vorschriften zu verwenden. Vergütungen von Vereinsmitgliedern sind untersagt. Die Verwendung finanzieller Mittel, die außerhalb satzungsmäßiger Zwecke und außerhalb des Vereins liegen sind nicht statthaft. Außnahmen bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

§ 3 Bankgeschäfte
1. Die Schützengesellschaft verfügt über ein eigenes Bankkonto bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland 2. Verfügungsberechtigung haben der Vorsitzende des Vereins die Stellvertreter des Vorsitzenden der Schatzmeister 3. Überweisungen bedürfen der Unterschrift von jeweils zwei Verfügungsberechtigten und der Zustimmung des Schatzmeisters.

§ 4 Bargeldgeschäfte
1. Die Schützengesellschaft verfügt über eine eigene Bargeldkasse. 2. Die Bargeldkasse wird vom Schatzmeister geführt. 3. Der Vorsitzende der Schützengesellschaft erhält vom Schatzmeister diefür seine Tätigkeit notwendigen Bargeldmittel. Der Vorsitzende ist über derenVerwendung gegenüber dem Schatzmeister rechenschaftspflichtig. 4. Der Betrag in der Bargeldkasse sollte den Betrag von 250,00 € nicht übersteigen.Ausnahmen zu besonderen Anlässen bedürfen der Bestätigung des Vorstandesder Schützengesellschaft und sind zeitlich zu befristen. 5. Der Vorsitzende des Vereins und der Schatzmeister sind für die ordnungsgemäßeund sichere Aufbewahrung des Bargeldes verantwortlich und haftenfür das in Ihrem Besitz befindliche Bargeld jeweils persönlich.

§ 5 Die Revisionskommission
1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und ein bis zwei Mitglieder der Revisionskommisssion. 3. Die Revisionskommission ist verpflichtet einmal jährlich die Geschäftsunterlagen der Schützengesellschaft zu prüfen und fertigt dazu einen Abschlussbericht für die Jahreshauptversammlung. 4. Darüberhinaus ist sie berechtigt eine halbjährliche Zwischenprüfung der Unterlagen vorzunehmen. Prüfungstermine sind mit dem Schatzmeister abzustimmen.

§ 6 Der Schatzmeister
1. Der Schatzmeister ist Mitglied des Vorstandes der Schützengesellschaft. 2. Er ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Finanzund Steuerwesens und führt die Bücher des Vereins. 3. Der Schatzmeister berichtet dazu in der jährlichen Hauptversammlung. 4. Er erarbeitet einen Finanzplan für das laufende Jahr, der von der Hauptversammlung zu bestätigen ist. Die Mitglieder des Vorstandes haben dafür jeweils bis zum 30.01. des laufenden Jahres zuzuarbeiten. Verspätete Zuarbeiten gelten als nicht eingegangen. 5. Der Schatzmeister ist weiterhin verantwortlich für die Erarbeitung der Finanzunterlagen zur Vorlage bei der Revisionskommission. Diese sind terminlich so fertigzustellen, dass die Revisionskommission die Unterlagen vor dem Termin der Jahreshauptversammlung prüfen kann. 6. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Erarbeitung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Finanzverwaltung und deren termingerechten Abgabe. Erforderliche Zuarbeiten sind durch den Vorsitzenden der Schützengesellschaft oder den Mitgliedern des Vorstandes termingerecht zu erstellen. Der Schatzmeister ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Vorstand, sich dazu Unterstützung eines Mitgliedes der steuerberatenden Berufe zu suchen. 7. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die Satzung und vorliegender Finanzordnung ist er verpflichtet die Revisionskommission unverzüglich und die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung zu informieren. 8. Bei Ausfall des Schatzmeisters werden die Geschäfte vorübergehend oder bis zur Neuwahl eines Schatzmeisters durch den Vorsitzenden der Schützengesellschaft oder ein von ihm beauftragtes Mitglied der Schützengesellschaft geführt.

§ 7 Einnahmen der Schützengesellschaft
Die Einnahmen der Schützengesellschaft bestehen aus: 1. jährlichen Mitgliedsbeiträgen 2. Aufnahmegebühren 3. Spenden 4. Sponsoring 5. Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln, Verbänden und anderen Vereinen.

§ 8 Mitgliedsbeiträge
1. Mitglieder der Schützengesellschaft sind zur Entrichtung der Jahresbeiträge verpflichtet. 2. Die Jahresbeiträge sind möglichst per Kontoeinzugsverfahren zu entrichten. Bei Neuaufnahmen wird das vorausgesetzt. 3. Bei Rückbuchungen, die das Mitglied der Schützengesellschaft zu verantworten hat, ist er für die daraus entstehenden Kosten ersatzpflichtig. 4. Darüberhinaus können Jahresbeiträge bei bestehenden Mitgliedsschaften auch per Überweisung auf das Konto der Schützengesellschaft oder in bar entrichtet werden. 5. Die Jahresbeiträge sind jeweils bis zum 10. Januar eines Jahres für das laufende fällig. Bei Kontoeinzugsverfahren gilt der Termin als erfüllt. 2. Sollten Mitglieder der Schützengesellschaft zu demcgenannten Termin dencJahresbeitrag aus persönlichen Gründen nicht entrichten können, kann ihnen eine Ratenzahlung von maximal 6 Monaten zinslos eingeräumt werden. Der Antrag dazu ist beim Schatzmeister mit Begründung zu stellen. Der Schatzmeister hat das Recht entsprechende Vereinbahrungen abzuschließen und ist bezüglich der Gründe zu jeder Mann zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wird die Vereinbahrung durch das Mitglied der Schützengesellschaft nicht eingehalten, tritt automatisch § 8 in Kraft. 3. Jahresmitgliedsbeiträge, die bis zum 20. Januar eines jeden Jahres nicht beglichen werden, sind durch den Schatzmeister mit Zahlungsziel 1. Februar des laufenden Jahres einzumahnen. 4. Dazu sind Mahngebühren in Höhe von 5.00 € zu berechnen.

§ 9 Folgen nicht termingerechter Beitragszahlung
1. Sollten Jahresbeiträge bis zum 1. März des laufenden Kalenderjahres nicht entrichtet werden, ist der Schatzmeister verpflichtet das dem Vorstand mitzuteilen. Das gilt auch für nicht eingehaltene Ratenzahlungen. 2. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen einschließlich der Einleitung eines Ausschlussverfahrens.

§ 10 Mitgliedsschaften
Die Schützengesellschaft unterscheidet zwischen folgenden Mitgliedsschaften: 1. Mitglieder ohne Ermäßigung Mitglieder ohne Ermäßigung sind Mitglieder der Schützengesellschaft, für die im folgenden Punkten 2 - 9 genannten Gründe nicht zutreffen. 2. Familienmitglieder Familienmitglieder der Schützengesellschaft sind Mitglieder deren Ehepartner oder Lebenspartner bereits Vereinsmitglied ohne Ermäßigung sind. Bei Beendigung der Voraussetzungen der Ehepartner- oder Lebenspartnerschaf tritt automatisch mit dem Folgejahr Punkt 1 in Kraft. Das trifft auch dann zu, wenn die Tatsachen nachträglich bekannt werden. 3. Ermäßigte Mitgliedschaft Eine ermäßigte Mitgliedschaft liegt vor, wenn das Mitglied der Schützengesellschaft sich in der Ausbildung an einer staatlichen oder privaten Schule, Berufsschule, Berufsfachschule, Berufsakademie, Fach-oder Fachhochschule, Hochschule, Universität oder gleichwertigen Ausbildung befindet. Die Ausbildung ist jährlich neu nachzuweisen. Die ermäßigte Mitgliedschaft endet im Folgejahr des Erreichens des 25.Lebensjahres,. 4. Vereinfache Mitgliedschaft Eine vereinfachte Mitgliedschaft liegt vor, wenn das Mitglied der Schützengesellschaft kein Mitglied eines Schützen- oder Sportverbandes ist, und sein Ehe- oder Lebenspartner kein Mitglied ohne Ermäßigung der Schützengesellschaft ist. 5. Fördermitglieder Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich durch außerordentliche finanzielle Förderung der Schützengesellschaft hervorgetan haben. Die Fördermitgliedschaft bedarf des Beschlusses des Vorstandes. 6. Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder sind Mitglieder der Schützengesellschaft, die die Ehrenmitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes erhalten haben.

§ 11 Höhe der Beiträge
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten. Mitglieder der Schützengesellschaft, die nach dem 30.6. des laufenden Jahres eintreten zahlen den hälftigen Jahresbetrag. 1. Mitglieder ohne Ermäßigung Thüringer Sportschützenverband 75,00 € Thüringer Schützenbund 65,00 € Doppelmitgliedschaft 90,00 € 2. Familienmitglieder Thüringer Sportschützenverband 50,00 € Thüringer Schützenbund 40,00 € Doppelmitgliedschaft 65,00 € 3. ermäßigte Mitgliedsschaft Thüringer Sportschützenverband 35,00 € Thüringer Schützenbund 25,00 € Doppelmitgliedschaft 50,00 € 4.Vereinfachte Mitgliedschaft 50,00 € 5. Ruhende Mitgliedschaft 0,00 € 7. Fördermitglieder 8. Ehrenmitglieder Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung in der Schützengesellschaft befreit. Sind sie darüberhinaus Mitglied eines Landesverbandes zahlen sie: Thüringer Sportschützenverband 30,00 € Thüringer Schützenbund 15,00 € Doppelmitgliedschaft 45,00 € Bei Teilnahme am Vereinsleben werden sie wie eigene Mitglieder behandelt.

§ 12 Aufnahmegebühren Die Aufnahmegebühren betragen, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintrittes: 1. Mitglieder ohne Ermäßigung 100,00 € 2. Familienmitgliedschaft 100,00 € 3. ermäßigte Mitgliedschaft 50,00 € 4. vereinfachte Mitgliedschaft 100,00 €

§ 13 Ausgaben für Investitionen
1. Die Schützengesellschaft tätigt die notwendigen Investitionen aus den insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. 2. Investitionen bis zur Höhe von 1.000,00 € im Einzelfall entscheidet der Vorstand. 3. Darüberhinaus gehende Investitionen bedürfen eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung.

§ 14 Umlagen 1. Der Verein erhebt eine Umlage für von ihm verauslagte Kosten des Schießsportes, wenn die Gesamteinnahmen die Gesamtausgaben des Vereins nicht decken wie Kosten für die Nutzung von Schießanlagen, Kosten für Schießscheiben u.ä. Ausgaben des Schießsportes 2. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Umlage jeweils für das Folgejahr 3. Die Höhe der Umlage beträgt 2011:Eine Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Vereinsmitglied. Diese ist mit dem Jahresbeitrag zu entrichten. Ausgenommen davon ist die Gebühr zur Teilnahme am Königsschießen. Diese beträgt für Vereinsmitglieder 5,00 €, für vereinfachte Mitgliedsschaften 10,00 € und Familienangehörige, die keine Vereinsmitglieder sind 10,00 € pro Königsschießen..

§ 15 Spenden
Mit der Einstufung der Schützengesellschaft als Verein, der gemeinnützige Zwecke erfüllt, besteht die Berechtigung Spendenbelege auszustellen. Dabei sind die steuerrechtlichen Vorschriften zum Inhalt und Form der Spendenbelege einzuhalten. Zum Ausstellen der Spendenbelege ist nur der Vorsitzende der Schützengesellschaft berechtigt. Er ist verpflichtet eine lückenlose Dokumentation über ausgestellte Spendenbelege mit fortlaufender Nummerierung zu erstellen. Diese ist der Revisionskommision auf Verlangen vorzulegen. Ausgenommen davon sind Spenden, deren Geber nicht genannt sein möchte. In diesem Fall, ist die Spende nur zwischen dem Vorsitzenden der Schützengesellschaft und dem Schatzmeister abzustimmen. Sämtliche damit verbundenen Angaben unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber jeglichen Dritten.

§ 16 Sponsoring
Der Vorsitzende des Vereins ist berechtigt Sponsorverträge abzuschließen. Diese bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des Vereins.

§ 17 Schlussbestimmungen
Die vorliegende Finanzordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Sollte einer dieser Bestimmungen rechtlich ungültig sein oder ungültig werden, so wird damit nicht die Gültigkeit der gesamten Finanzordnung berührt. Die jeweils ungültige Bestimmung ist durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.